Bildungspaket

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Die Bundesregierung hat für leistungsberechtigte Kinder und Familien
ein neues Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen.

Für Familien, die leistungsberechtigt sind nach dem SGB II oder SGB XII
sowie für Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten,
besteht seit 01.01.2011 die Möglichkeit, auf Antrag Zuschüsse zu bekommen.

Folgende Leistungen sind möglich:

Monatlich 10 € für die Beiträge zum Sportverein, Musikschule…
Einen Zuschuss zum Mittagessen der Schule (Eigenanteil 1 €)
Einen Zuschuss für Schulmaterialien
Bei Versetzungsgefahr wird eine angemessene Lernförderung finanziert
Für Tagesausflüge und Klassenfahrten werden die Kosten übernommen
Für die Kosten der Monatskarten ihres Kindes erhalten Sie einen Zuschuss.

Sollten Sie zu dem genannten Personenkreis gehören
und bisher noch keinen Antrag gestellt haben,
wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner beim Sozialamt.

Die Anträge und weitere Informationen bekommen Sie beim Landratsamt Freudenstadt.

Praktische Fragen werden auch auf der Internetseite
www.bildungspaket.bmas.de
beantwortet.

Hier können Sie weitere Informationen und das Antragsformular herunterladen.